Der Zweck heiligt nicht die Mittel
Nachdem nun auch Baden-Württemberg Daten potenzieller Steuerbetrüger angeboten worden sind, will sich die Landesregierung nun über einen möglichen Kauf beraten. Der baden-württembergische Finanzminister Willi Stächele steht dem Erwerb der angebotenen Datensätze prinzipiell offen gegenüber. Wenn alle rechtlichen Fragen geklärt seien, sei er für den Kauf. Justizminister Ulrich Goll kündigte hingegen Widerstand an: „Grundsätzlich lehne ich den Ankauf von illegal erlangten Daten ab. Wenn die Baden-Württemberg angebotene CD aus illegaler Quelle kommt, kommt der Ankauf nicht in Frage. Für solche Daten darf kein Steuergeld fließen.“
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble läutet indessen das Sterbeglöckchen für das Schweizer Bankgeheimnis. „Es ist am Ende, es hat sich überlebt“, sagte er der Süddeutschen Zeitung. Das Bankgeheimnis dürfe im 21. Jahrhundert kein Instrument mehr sein, das von Staats wegen Steuerhinterziehung ermögliche. Es dürfe nicht mehr die Situation entstehen, dass die Bundesregierung Daten-Material aus der Schweiz kaufen müsse.
Dass Steuerbetrug kein Kavaliersdelikt ist, ist politischer Konsens. Die Frage ist nur, wie weit der Staat gehen darf, um gegen sog. Steuersünder vorzugehen. Dass aufgrund des Schweizer Bankgeheimnisses für die Bundesregierung der Zwang entsteht, die angebotenen Daten zu kaufen, wie Schäuble betonte, ist nicht nur logisch falsch, sondern zeugt überdies von einem eigentümlichen Rechtsstaatsverständnis. Der Staat darf eben nicht seine eigenen Prinzipien aushöhlen oder gar missachten, nur weil dies einem vermeintlich höheren Zweck dient. Hier geht es in der Tat um das Prinzip. Wenn der Staat Illegales akzeptiert, um Illegales zu bekämpfen, motiviert damit im schlimmsten Fall Kriminelle, dort aktiv zu werden, wo der Rechtsstaat seine Grenzen hat.
Leif Schubert, Landesvorsitzender der Jungen Liberalen Baden-Württemberg, erklärt hierzu: „Eine der größten Errungenschaften unserer rechtsstaatlichen Demokratie ist die Maxime, dass kein Zweck jemals unzulässige Mittel staatlichen Handelns rechtfertigt. Nur so kann er seine Glaubwürdigkeit auch gegenüber den Bürgern erhalten, von denen er wiederum selbst die unbedingte Einhaltung von Recht und Gesetz fordert. Illegitim erlangte Daten darf der Staat also auch zur notwendigen Bekämpfung von Steuerhinterziehung in keinem Fall kaufen, um seine eigene Legitimation nicht zu untergraben. Wir sind entsetzt, dass sich die Diskussion über eine solche existentielle Frage überhaupt in eine andere Richtung entwickeln konnte. Der Staat darf sich zur Bekämpfung von Unrecht nicht selbst auf dessen Seite stellen.“
Gefragt wäre jetzt vor allem Diplomatie. Das Ziel sollte sein, in Kooperation mit der Schweiz innerhalb des Rahmens zulässiger Ermittlungsmethoden gegen Steuerbetrüger vorzugehen. Dies würde nicht nur das Verhältnis Deutschlands zur Schweiz verbessern, sondern auch dem Vertrauen gegenüber dem deutschen Rechtsstaat dienen.


besonders auf ihre Kosten: So standen auch noch der Besuch einer Berliner Berufsfeuerwehrwache sowie der Bundesanstalt des Technischen Hilfswerkes an. Allerlei Kurioses und Belustigendes über Berlin erfuhr die Gruppe von ihrem Reisleiter vom Bundespresseamt – natürlich in typischer Berliner Schnauze. So konnte man lernen, dass die verschlungene Plastik „Large Butterfly“ von Henry Moore, welche vor dem Kongresszentrum im Großen Tiergarten zu bewundern ist, von Einheimischen auch gerne als „ Harald Juhnkes Leber“ bezeichnet wird.